Selbstverpflichtungserklärungen

Im Rahmen der Präventionsordnung des Bistums Limburg fordert die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg im Diözesanverband Limburg alle auf der Leitungsebene tätigen Mitglieder auf, die Selbstverpflichtungserklärung der Jugendverbände zu unterzeichnen.

Die Selbstverpflichtungserklärung der Jugend findet ihr hier.

 

Was passiert mit der Selbstverpflichtungserklärung?

Die Selbstverpflichtungserklärungen werden vom Stammesvorstand eingesammelt und beim Stammesvorstand oder im Pfarr- oder Gemeindebüro – sofern im Stamm so entschieden – aufbewahrt

Das Diözesanbüro „taggt“ (=markiert) alle Leiter*innen in der namentlichen Mitgliedermeldung (Nami) der DPSG. Das Diözesanbüro wird alle zwei Jahre zu Jahresanfang den Stammes- und den Diözesanvorstand zu nicht getaggten Leier*innen befragen. Die einmal unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung gilt unbefristet oder bis auf Widerruf des Unterzeichnenden, des Diözesanverbandes der DPSG oder des Bistums Limburg.

Die Daten in Nami werden regelmäßig durch Stammes- und Diözesanvorstand ergänzt und aktualisiert. Es sind alle zum jetzigen Zeitpunkt als Gruppenleiter*in oder Mitarbeiter*in oder im Stamm oder auf Diözesanebene tätige Mitglieder aufzuführen. Sie alle müssen die SVE unterzeichnen. Sobald dem Diözesanbüro bekannt ist, dass eine SVE unterschrieben wurde, wird die Person in Nami getaggt.

Genauer formuliert sind alle Schritte im Dokument "Umgangsverfahren zur Selbstverpflichtungserklärung"