Auf dieser Seite könnt ihr rechtliche Grundlagen zum erweiterten Führungszeugnis für Hessen und Rheinlandpfalz nachlesen sowie praktische Hinweise zum Umgang damit erfahren.
Der Hessische Jugendring sowie die Kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag, empfehlen die Mustervereinbarung gemäß § 72a Abs. 2, 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die örtliche Ebene.
Für das Land Rheinlandpfalz liegt ebenfalls eine Rahmenvereinbarung nach §72 SGB VIII vor
Das Ablaufschema erklärt, wie im Detail mit der Vereinbarung und der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zu verfahren ist.
In der Handreichung des Bistum Limburgs wird das Ablaufschema nochmal ausführlicher erklärt. Außerdem enthält das Dokument folgende Anhänge: