In der Intervention werden die Begriffe „Verdacht“ und „Vermutung“ unterschieden, je nachdem ob es eine Meldung durch eine betroffene Person gibt (=Verdacht) oder es sich „nur“ um ein schlechtes Bauchgefühl handelt (=Vermutung). In beiden Fällen greift der Interventionsfahrplan.
Im Falle eines Verdachtes findet eine Meldung, also eine Kontaktaufnahme durch eine von sexueller Gewalt betroffene Person mit einer ihr*ihm vertrauten Person (=Vertrauensperson) statt. In der Handreichung „Leitfaden für den Umgang mit von sexueller Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen in der DPSG finden alle in der DPSG Limburg Tätigen weitergehende Informationen und praktische Tipps, wie sie im Fall der Fälle agieren sollten und im Rahmen des Modul 2d/e werden diese Situationen besprochen. Jede*r auf Stammes- wie auf Diözesanebene sollte in der Lage sein, ein Erstgespräch mit einer betroffenen Person zu führen. Das Gespräch sollte unbedingt mit einem Dokumentationsbogen dokumentiert werden.
Bei Verdacht und Vermutung von sexueller Gewalt sollte (und auch jedem schlechten Bauchgefühl kann) der Arbeitskreis Prävention angesprochen werden. Die Ansprechpersonen sind für Betroffene aller Ebenen direkt ansprechbar, sie nehmen aber auch Meldungen von Vertrauenspersonen und Vermutungen entgegen. Die Meldung wird von der Ansprechperson mit einer weiteren Person (Vier – Augen – Prinzip) dokumentiert, ein Interventionsteam gebildet und ggf. gesetzliche Meldepflichten beachtet.
Wie folgt setzt sich ein Interventionsteam zusammen. Hier können die die Aufgaben des Interventionsteams nachlesen..