1. Sexuelle Grenzverletzung
Eine Grenzverletzung ist unangemessenes Verhalten, oft unbeabsichtigt und selten sexuell motiviert. Beispiele sind Spiele mit viel Körperkontakt oder unangenehme Berührungen. Was als Grenzverletzung wahrgenommen wird, hängt vom individuellen Empfinden und gesellschaftlichen Normen ab.
So handeln wir bei Grenzverletzungen
1. Grenzverletzungen werden, sobald sie wahrgenommen werden, gestoppt und benannt.
2. Mit allen Beteiligten und einer klaren Haltung zum Schutz der Betroffenen, wird eine Klärung mit Bezugnahme auf den Verhaltenskodex und das Leitbild der DPSG angeleitet.
3. Anschließend wird ein der Situation angemessenes Gespräch mit der Person geführt, die grenzverletzend gehandelt hat. Dabei sollen Verhaltensänderungen beziehungsweise
Verhaltensalternativen erarbeitet werden.
4. Je nach Situation und Bedarf wird die Grenzverletzung im jeweiligen Team und mit dem entsprechenden Vorstandthematisiert und gemeinsam reflektiert.
5. Je nach Situation wird mit der beteiligten Gruppe mittels altersspezifischer Methoden gearbeitet.
6. Je nach Situation werden Überlegungen zur Beteiligung der Eltern angestellt.
2. Sexuell übergriffiges Verhalten
Sexuelle Übergriffe gehen über Grenzverletzungen hinaus. Anders als Grenzverletzungen sind sie immer beabsichtigt und haben zum Ziel, Macht auszuüben, die sich sexuell motiviert darstellt. In der Regel geht mit sexuellen Übergriffen auch eine gewisse Systematik einher, d.h. die sich sexuell übergriffig verhaltende Person gestaltet sexuelle Übergriffe immer wieder auf Kosten Anderer.
Sexuelle Übergriffe zeigen sich durch die Sexualisierung der Atmosphäre und der Situationen. Beispielsweise wird dies in der Sprache, in Gesprächen, Chats, durch Körperlichkeit, Filme oder Bilder deutlich, die sexuelle Handlungen durch die sich sexuell übergriffig verhaltende Person nahe legen und die meist alters- und rollenunangemessen sind.
3. Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt ist jede sexualisierte Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der/die Betroffene aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Entwicklung nicht wissentlich zustimmen kann.
Sexualisierte Gewalt ist immer eine überlegte und geplante Handlung. Sie geschieht nie aus Versehen. Sie ist immer Gewalt, auch dann, wenn der/die Täter*in keine körperliche Gewalt ausübt um sein/ihr Ziel zu erreichen. Dazu nutzen Täter*innen ihre Macht-, Vertrauens- und/oder Autoritätsposition aus. Täter*innen nutzen vielfältige Manipulationsstrategien, um Betroffene und deren Umfeld bzgl. ihrer eigentlichen Absicht zu täuschen und zu beeinflussen.
Sexualisierte Gewalt können verletzende Bemerkungen über den Körper sein, sich nackt zeigen müssen, Zungenküsse geben müssen, den/die Täter*in nackt zu sehen und sie/ihn anzufassen, Pornographie anzusehen, pornographische Aufnahmen mitzumachen, sich berühren zu lassen, das Betasten von Scheide, Po, Brüsten, Penis oder reiben oder pressen des Körpers des/der Täter*in an den eigenen Körper zu erleben. Mädchen und Jungen werden vergewaltigt, anal, oral oder vaginal mit Fingern, Gegenständen oder dem Penis, werden sexuell ausgebeutet und vieles mehr.
Sexualisierte Gewalt ist als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch definiert (§§174 ff. StGB). Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt, die nach Alter (der Betroffenen), dem Verhältnis zwischen Täter/Täterin und Betroffener/Betroffenem und Ausmaß der sexualisierten Gewalt bewertet werden.
AK Prävention: praevention@dpsg-limburg.de