Irgendwann muss es doch wieder los gehen?
Wenn ihr euch fragt, wie ihr wieder langsam mit analogen Angeboten in euren Stämmen starten könnt, dann seid ihr auf dieser Seite genau richtig. Ihr selbst legt den Zeitpunkt für eure erste Gruppenstunde oder euer erstes Lager fest, denn ihr müsst euch mit den Hygiene- und Abstandregelungen wohl fühlen, wir möchten euch aber möglichst gut dabei unterstützen und Anregungen geben.
Solltet ihr Veranstaltungen in den kommenden Wochen und Monaten durchführen, müsst ihr dabei Folgendes beachten:
- Teilnehmer*innen auf Händewaschen hinweisen (insb. beim Ankommen, vor und nach dem Essen, nach Niesen/Husten/Naseputzen), Zeit dafür einplanen
- Wenn möglich, große Räume nutzen oder nach draußen gehen
- Gruppen in der Bildungsarbeit (z.B.: Schulungen, Woodbadgeausbildung etc.) dürfen weiterhin maximal mit 15 Personen (inkl. Betreuungspersonen) durchgeführt werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss hier zwingend eingehalten werden.
- Gruppen bis 10 Personen (inkl. Betreuungspersonen) dürfen sich ab 22.06. auch ohne Rücksicht auf Abstands- und Hygieneregeln treffen, Materialien gemeinsam nutzen und sogar gemeinsam übernachten. Wir empfehlen hier aber dringend, zumindest Hygieneregeln beizubehalten und Materialien zumindest zwischenzeitlich immer mal wieder zu reinigen, auch wenn die formale Pflicht dazu entfällt.
- Nur für Hessen gilt die Regel, dass aus betreuungstechnischer Relevanz sich auch Gruppen über 10 Personen ohne Wahrung der Abstandsregeln im öffentlichen Raum treffen und bewegen können. Gemäß der juristischen Definition des öffentlichen Raumes sind alle allgemein zugänglichen Räume, also auch kirchliche Räume gemeint. Diese Regelung dürfte vor allem für Ferienspielgruppen von großem Vorteil sein, da Teilgruppen einer größeren Gesamtgruppe jetzt auch in dieser größeren Gesamtgruppe und ohne zwingende Wahrung der Abstandsregelungen unterwegs sein können
- In Rheinland - Pfalz kann bei Gruppen bis zu 25 Personen (inklusive des Betreuungspersonals) auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Dies ist nur unter Beachtung weiterer Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Handhygiene, Nies- und Hustenregeln, etc.) möglich. Diese Regelung gilt nur für die Durchführung von Ferienbetreuungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten
Weitere Anregungen:
- Begrüßungs- und Abschiedsrituale einführen, die ohne Körperkontakt möglich sind
- Beim Ausfüllen von Teilnehmer*innen-Listen alle mit eigenem Schrift unterschreiben lassen
- Bei gemeinsamer Gestaltungen von Plakaten o.ä. eine*n Schreibende*n festlegen, damit die Stifte nicht hin und her gegeben werden
Hygienekonzepte
Als Veranstalter*in von Gruppenstunden, Lager, Fahrten oder Ferienspielaktionen seid ihr dafür verantwortlich, dass die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden und müsst dazu ein Hygienekonzept entwickeln. Wir haben euch dabei einen ersten Schritt abgenommen und Musterkonzepte für verschiedene Veranstaltungsformate geschrieben, die ihr vor Ort auf eure Gegebenheiten anpassen könnt.
Um besser zu verstehen, warum die Maßnahmen nötig sind und auch wie sie pragmatisch vor Ort umgesetzt werden können, haben wir euch ein Best Practice geschrieben, dass alle Themenbereiche nochmal genauer erklärt.
Wenn ihr Fragen zu den Hygienekonzepten habt, dann könnt ihr euch gerne an das Diözesanbüro wenden, wir unterstützen euch gerne!
Aushänge
Zusätzlich zu den Musterkonzepten haben wir euch Aushänge für eure Gruppen-, Küchen- oder Toilettentür erstellt, die ihr einfach nur ausdrucken und aushängen müsst. Wenn ihr Interesse an der Vorlage habt um diese Aushänge noch besser an eure Gegebenheiten anzupassen, könnt ihr euch ebenfalls gerne ans Diözesanbüro wenden!