Gemäß des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes der DPSG ist die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche integraler Bestandteil der Ausbildung innerhalb der DPSG. Sie findet sich inhaltlich hauptsächlich in den Ausbildungsbausteinen 2d und 2e wieder.
Laut Beschluss der Diözesanversammlung 2020 müssen alle Ehrenamtlichen nach Beginn der Leitungstätigkeit innerhalb von 2 Jahren die Bausteine 2 d/e besucht haben. Empfehlenswert ist ein deutlich früherer Besuch, da die Teilnahme an einer Schulung einen wichtigen Beitrag zur Kultur der Achtsamkeit in unserem Diözesanverband leistet.
Die Teilnahme befähigt auch Ehrenamtliche und Helfende in ihrer Praxis mit den Kindern und Jugendlichen zu einem achtsamen und sensibilisierten Umgang und gibt Sicherheit für die richtigen Schritte im Interventionsfall. Ein Prüfraster (Anhang II) gibt Orientierung, für welche Personengruppen ein Besuch des Moduls 2d/e verpflichtend ist, wann der Besuch einer vergleichbaren Schulung z.B. des Bistums ausreichend ist oder in welchen Fällen auf eine Schulung verzichtet werden kann.
Vorschlag:
Du willst wissen, wann die nächste Präventionsschulung stattfindet?
Dann schaue im Veranstaltungskalender oder melde dich im Diözesanbüro.
Außerdem sind laut dem Beschluss der Diözesanversammlung 2020 alle Ehrenamtlichen dazu aufgefordert, spätestens alle 5 Jahre an einer entsprechenden Auffrischungsschulung teilgenommen zu haben.
Themen für Auffrischungsschulungen können sein:
• Sexualisierte Sprache
• Cybermobbing
• Peergewalt
• Intervention und Gesprächsführung
• Sexualpädagogik
• Nachhaltige Aufarbeitung
• Sexuelle Bildung
Auffrischungsschulungen werden in regelmäßigen Abständen vom Diözesanverband angeboten, sowie externe Angebote des Bistums, von Fachberatungsstellen oder sonstigen Trägern beworben.