Als Kinder- und Jugendverband ist es unser Anliegen, Orte und Möglichkeiten zu schaffen, in denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ausprobieren können. Wir verstehen diese Orte und Möglichkeiten als Schutzräume, die frei von gesellschaftlichen Ansprüchen, voreiligen Bewertungen und jeglicher Art von Gewalt sind. Nur so können sie der Stärkung eigener Fähigkeiten dienen und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unterstützen. An dieser Stelle sind wir alle gefragt, die entsprechenden Rahmenbedingungen herzustellen. Nur mit offenen Augen und Ohren, mit Sensibilität, Wissen und Reflexion können wir eine Kultur der Achtsamkeit etablieren.
Auf dieser Grundlage ist das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept (ISK) nach den Richtlinien des Bistums Limburg entstanden und fasst alle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Diözesanverbands Limburg zusammen.
Auch in unserem Diözesanverband gibt es Dinge, die für alle geregelt sind (z.B. der Besuch einer Präventionsschulung) und andere, die in jedem Stamm sehr individuell sind (wie Lagerregeln und Stammeskultur). Deswegen ist es wichtig, dass jeder Stamm für sich selbst ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) entwickelt. Als Stammesvorstand bist du dafür verantwortlich, dass die Risiko- und Ressourcenanalyse durchgeführt und das ISK erstellt wird.
Bei der Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes geht es also darum, gemeinsam mit allen Leiter*Innen über das Thema „Kinderschutz“ ins Gespräch zu kommen, spezielle potentielle Risikosituationen und Schutzfaktoren in den Blick zu nehmen, eine gemeinsame Haltung zu vereinbaren, daraus resultierende Verhaltensstandards zu erarbeiten und all dies partizipativ als Handlungsleitfaden für eure gemeinsame Arbeit schriftlich festzuhalten. Wir haben euch für diese Arbeit diesen Leitfaden erstellt, der mit euch Schritt für Schritt die Bausteine eines Schutzkonzeptes erarbeitet und am Ende ausgedruckt und wie jedes gute Projekt gewürdigt werden kann und sollte.
ISK-Multiplikator*innen
Um euch bei der Erstellung oder Überprüfung des ISK`s bestmöglich an die Hand zu nehmen, gibt es Multiplikator*innen im AK Prävention. Diese beraten euch und stellen euch angepasst Informationsmaterialien und Methoden zur Verfügung.
Schreibt uns gerne an: praevention(at)dpsg-limburg.de
Die Diözesanebene unterstützt und ermöglicht Pfadfinden in den Stämmen des Diözesanverbandes Limburg. Dazu organisiert sie innerverbandliche Konferenzen und Veranstaltungen sowie große Pfadfinder*innenaktionen auf Bistumsebene. Sie koordiniert die Arbeit in den Altersstufen und zeichnet sich verantwortlich für die Ausbildung von Gruppenleiter*innen und Leitungskräften. Dar-über hinaus wird die politische Interessenvertretung nach außen gegenüber Bistum, Kommune und Land sowie nach innen gegenüber der Landes- und Bundesebene der DPSG übernommen. Letztlich ist die Diözesanebene Ansprechpartnerin für alle im Diözesanverband anfallenden Belange.
Auf dieser Grundlage ist das hier veröffentlichte Institutionelle Schutzkonzept nach den Richtlinien des Bistums Limburg entstanden und fasst alle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche der Diözesanebene Limburg zusammen.
Staatliches wie kirchliches Recht sehen vor, dass bei Trägern der Jugendhilfe beziehungsweise in kirchlichen Rechtsträgern keine Personen tätig sind, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171 ff. StGB verurteilt worden sind (SGB VIII, §72a). Entsprechend und nach dem Beschluss der Diözesanversammlung 2020 müssen alle Gruppenleiter*innen bei Tätigkeitsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Im Diözesanverband Limburg gibt es hierzu drei Wege (Ablaufschema), wie ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden kann.
Für Ehrenamtliche und Helfende gibt es ein Prüfraster, mit dessen Hilfe und unter Berücksichtigung der Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen entschieden wird, ob die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich ist.
Um spontanes einmaliges ehrenamtliches Engagement möglich zu machen, kann in besonderen Ausnahmefällen das Unterschreiben des Verhaltenskodexes mit Selbstauskunftserklärung die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kurzfristig ersetzen. In diesen Fällen ist der Selbstauskunftserklärung ein kurzer Text angefügt, der die Person dazu verpflichtet, das erweiterte Führungszeugnis schnellstmöglich nachzureichen und zu versichern, dass keine Eintragungen nach §§ 171 ff. StGB vorliegen.
AK Prävention: praevention@dpsg-limburg.de