Für die Durchführung von Maßnahmen in der Jugendarbeit stellen die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz verschiedene Fördertöpfe zur Verfügung.
Hessen
Das Land Hessen fördert die Jugendarbeit mit den Sportwettenmitteln (SWM) und den Mitteln des Jugendbildungsförderungsgesetzes (JBFG). Beide Fördertöpfe stehen in der kirchlichen Jugendarbeit nur den Mitgliedsverbänden des BDKJ zur Verfügung.
Eine Förderung über die Sportwettenmittel (SWM) des Landes Hessen kann u. a. für folgende Maßnahmen beantragt werden:
*NEU* - Nur für Ortsgruppen der Verbände: Inhaltliche Mehrtagesveranstaltung
*NEU* - Nur für Bezirks-, Regional- und Diözesanverbände
Eine Förderung über die Mittel des Jugendbildungsförderungsgesetzes (JBFG) des Landes Hessen kann u. a. für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Alle Informationen zum Antrag, den Förderhöhen sowie den Voraussetzungen findet Ihr hier: Förderung über JBFG Mittel Hessen.
Hier findet ihr die einzelnen Formulare, die ihr zur Beantragung der Zuschüsse benötigt:
Rheinland-Pfalz
Auskünfte zu Förderung über den Landesjugendplan (LJP) Rheinland-Pfalz erteilt der Kontakt rechts.
Kommunen und Kreise
Auch die Kommunen und Kreise stellen oft Zuschüsse bereit. Auskünfte erteilen die Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit und die Jugendkirchen in der jeweiligen Region. Die Kontakte findet Ihr in der Rubrik Jugendarbeit im Bistum Limburg.
Informationen zu beiden Fördertöpfen Sportwetten-mittel (SWM) und Mittel des Jugend-bildungsförderungs-gesetzes (JBFG) erteilt:
BDKJ -Landesstelle Hessen
Rossmarkt 12
65549 Limburg
Zuschussverwaltung
Ingrid Neis
Tel.: (0 64 31) 295-206
Auskünfte zu Förderung über den Landesjugendplan (LJP) Rheinland-Pfalz erteilt:
Dezernat Kinder, Jugend und Familie
Zuschussverwaltung
Ursula Laux
Tel.: (0 64 31) 295-370