In Hessen wie auch in Rheinland-Pfalz (RLP) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass berufstätige Ehrenamtliche für bestimmte Tätigkeiten in der Jugendarbeit eine Freistellung (Sonderurlaub) erhalten können. Mit dieser Regelung soll das ehrenamtliche Engagement junger Menschen gestärkt werden.Bei einer befürworteten Freistellung leistet das Bundesland Hessen aus Landesmitteln eine Lohnfortzahlung für Berufstätige, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, in RLP gibt es eine solche Regelung nicht. Anfang des Jahres 2007 wurden die bisherigen Einzelgesetze der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im neuen Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) zusammengefasst. Dort finden sich im vierten Abschnitt auch die Regelungen zur Freistellung (Sonderurlaub) wieder. In RLP finden sich die entsprechenden Regelungen im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.
Wichtige Hinweise zur Beantragung von Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter/-innen.
Folgende Beschäftigte können über die
BDKJ-Landesstelle Hessen
Postfach 13 55
65533 Limburg
Tel.: 06431 - 295 206
Fax: 06431 - 295 395
eine Freistellung beantragen:
Der Antrag muss vom Veranstalter der Maßnahme gestellt werden (Antragsformular s. u.).
Bildungsurlaub
In Hessen wie auch RLP haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich von ihrer Arbeit für maximal fünf Tage im Jahr für eine Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Die Maßnahmen werden von Bildungsträgern angeboten, die vom Staat für die Durchführung solcher Bildungsurlaube anerkannt sind. Einer dieser anerkannten Träger ist der BDKJ.
Hier gibt’s weitere Infos:
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Informationen zu beiden Fördertöpfen Sportwetten-mittel (SWM) und Mittel des Jugend-bildungsförderungs-gesetzes (JBFG) erteilt:
BDKJ -Landesstelle Hessen
Rossmarkt 12
65549 Limburg
Zuschussverwaltung
Ingrid Neis
Tel.: (0 64 31) 295-206
Auskünfte zu Förderung über den Landesjugendplan (LJP) Rheinland-Pfalz erteilt:
Dezernat Kinder, Jugend und Familie
Zuschussverwaltung
Ursula Laux
Tel.: (0 64 31) 295-370